Verleihungsbestimmungen:
Ritterkreuz
des Eisernen Kreuzes
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern und
Brillanten
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichenlaub mit
Schwertern und Brillanten
Großkreuz des Eisernen Kreuzes
Reichsgesetzblatt vom 2. September 1939 Nr.
159 Seite 1573:
"Verordnung über die Erneuerung des Eisernen
Kreuzes“
Nachdem ich mich entschlossen habe, das Deutsche Volk zur Abwehr gegen die ihm drohenden Angriffe zu den Waffen zu rufen, erneuere ich eingedenk der heldenmütigen Kämpfe, die Deutsch- lands Söhne in den früheren großen Kriegen zum Schutze der Heimat bestanden haben, den Orden des Eisernen Kreuzes.
Artikel 1
Das Eiserne Kreuz wird in folgender Abstufung und Reihenfolge verliehen:
Eisernes Kreuz 2. Klasse,
Eisernes Kreuz 1. Klasse,
Ritterkreuz
des Eisernen Kreuzes,
Großkreuz des Eisernen Kreuzes.
Artikel 2
(1) Das Eiserne Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind und für hervorragende Verdienste in der Truppenführung verliehen.
(2) Die Verleihung einer höheren Klasse setzt den Besitz der niedrigeren Klasse vorraus.
Artikel 3
Die Verleihung des Großkreuzes behalte ich mir vor für überragende Taten, die den Ablauf des Krieges entscheidend beeinflussen.
Artikel 4
(1) Die 2. und die 1. Klasse des Eisernen Kreuzes gleichen sich in Größe und Ausführung den bisherigen mit der Maßgabe, daß auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die Jahreszahl 1939 angebracht sind.
(2) Die 2. Klasse wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle, die 1. Klasse ohne Band auf der linken Brustseite getragen.
(3) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz 1. Klasse und wird am Halse mit schwarz-weiß-rotem Bande getragen.
(4) Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz 1. Klasse, hat an Stelle der
silbernen eine goldene Einfassung und wird am Halse an einem schwarz-weiß-rotem Bande
getragen.
Artikel 5
Ist der Beliehene schon im Besitz einer oder beider Klassen des Eisernen Kreuzes des Weltkriegs, so erhält er an Stelle eines zweiten Kreuzes eine silberne Spange mit dem Hoheitszeichen und der Jahres- zahl 1939 zu dem Eisernen Kreuz des Weltkriegs verliehen, die Spange wird beim Eisernen Kreuz 2. Klasse auf dem Bande getragen, beim Eisernen Kreuz 1. Klasse über dem Kreuz angesteckt.
Artikel 6
Der Beliehene erhält eine Besitzurkunde.
Artikel 7
Das Eiserne Kreuz verbleibt nach Ableben des Beliehenen als Erinnerungsstück den Hinterbliebenen.
Artikel 8
Die Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht im Einverständnis mit dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei.
Berlin, den 2. August 1939
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel
Der Reichsminister des Inneren
Frick
Der Staatsminister und Chef
der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers
Dr. Meißner"
Reichsgesetzblatt vom 10. Juni 1940 Nr.
102 Seite 849:
"Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“
Die Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1573) wird wie folgt geändert und ergänzt:
I.
Der Artikel 1 erhält folgende Fassung:
"Artikel 1
Der Orden des
Eisernen Kreuzes ist wie folgt eingeteilt:
das Eiserne Kreuz
2. Klasse,
das Eiserne Kreuz
1. Klasse,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub,
das Großkreuz des Eisernen Kreuzes."
II.
Der Artikel 4 erhält folgende Fassung:
"Artikel 4
(1) Die 2.
und die 1. Klasse des
Eisernen Kreuzes gleichen sich in Größe und Ausführung den bisherigen mit der Maßgabe, daß auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die Jahreszahl 1939 angebracht sind.
(2) Die 2. Klasse
wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle, die 1. Klasse ohne Band auf der linken
Brustseite getragen.
(3) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz
1. Klasse und wird am Halse mit schwarz-weiß-rotem Bande getragen.
(4) Das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen
Kreuzes besteht aus einem silbernen Eichenlaub von drei Blättern, das auf der
Bandspange aufliegt.
(5) Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Es wird an einem breiteren schwarz-weiß-rotem Bande am Hals getragen."
Berlin, den 3. Juni 1940
Der Führer
Adolf Hitler
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel
Der Reichsminister des Inneren
Frick
Der Staatsminister und Chef
der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers
Dr. Meißner"
Reichsgesetzblatt vom 4. Oktober 1941 Nr.
114 Seite 316:
"Zweite
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“
Die Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1573) in der Fassung der Verordnung vom 3. Juni 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 849) wird wie folgt geändert und ergänzt:
I.
Der Artikel 1 erhält folgende Fassung:
"Artikel 1
Der Orden des
Eisernen Kreuzes ist wie folgt eingeteilt:
das Eiserne Kreuz
2. Klasse,
das Eiserne Kreuz
1. Klasse,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit
Eichenlaub,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit
Eichenlaub und Schwertern,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit
Eichenlaub und Schwertern und Brillanten
das Großkreuz des Eisernen Kreuzes."
II.
Der Artikel 4 erhält folgende Fassung:
"Artikel 4
(1) Das Eiserne Kreuz
2. Klasse und das Eiserne Kreuz
1. Klasse gleichen in Größe und Ausführung denen des Weltkrieges mit der Abweichung, das auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die Jahreszahl 1939 angebracht sind. Die Rückseite des Eisernen
Kreuzes 2. Klasse trägt die Jahreszahl 1813. Die 2. Klasse
wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle, die 1. Klasse ohne Band auf der linken Brustseite getragen.
(2) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz
2. Klasse. Es wird an einem schwarz-weiß-rotem Bande am
Halse getragen.
(3) Das
Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes besteht aus einem silbernen
Eichenlaub von drei Blättern, das auf der Bandspange aufliegt. Das Eichenlaub
mit Schwertern zeigt unter den drei silbernen Blättern zwei silberne gekreuzte
Schwerter. Bei dem Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten sind die drei
silbernen Blätter und die Schwertgriffe mit Brillanten besetzt.
(4) Das
Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz
2. Klasse. Es wird an einem
breiteren schwarz-weiß-rotem Bande am Halse getragen."
Führerhauptquartier, den 28. September 1941
Der Führer
Adolf Hitler
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel
Der Reichsminister des Inneren
Frick
Der Staatsminister und Chef
der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers
Dr. Meißner"
Reichsgesetzblatt vom 22. Januar 1945 Nr.
3 Seite 11:
"Erlaß des Führers über die Stiftung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichelaub mit Schwertern und Brillanten“.
Als höchste Tapferkeitsauszeichnung stifte ich das
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichenlaub
mit Schwertern und Brillanten.
Diese Auszeichnung
wird nur zwölfmal verliehen, um höchstbewährte
Einzelkämpfer, die mit allen Stufen des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes
ausgezeichnet sind, vor dem Deutschen Volke besonders zu ehren.
Meine Verordnung vom 1. September 1939 über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes ist entsprechend zu ergänzen.
Führerhauptquartier, den 29. Dezember 1944
Der Führer
Adolf Hitler"
Reichsgesetzblatt vom 22. Januar 1945 Nr.
3 Seite 11:
"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“
Die Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1673) in der Fassung der Verordnung vom 28. September 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 613) wird wie folgt geändert und ergänzt:
I.
Der Artikel 1 erhält folgende Fassung:
"Artikel 1
Der Orden des
Eisernen Kreuzes ist wie folgt eingeteilt:
das Eiserne Kreuz
2. Klasse,
das Eiserne Kreuz
1. Klasse,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem Eichenlaub mit Schwertern,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten,
das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichenlaub mit
Schwertern und
Brillanten
das Großkreuz des Eisernen Kreuzes."
II.
Der Artikel 2 erhält folgende Fassung:
"Artikel 2
(1) Das Eiserne
Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind und für hervorragende
Verdienste in der Truppenführung verliehen.
(2) Die Verleihung der 1. Klasse
setzt den Besitz der 2. Klasse,
die des Ritterkreuzes den Besitz der 1.Klasse, die des Großkreuzes den Besitz des Ritterkreuzes voraus.
(3) Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten wird nur zwölfmal verliehen, um höchstbewährte Einzelkämpfer, die mit allen Stufen des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet sind, vor dem deutschen Volke besonders zu ehren."
III.
Der Artikel 4 erhält folgende Fassung:
"Artikel 4
(1) Das Eiserne Kreuz
2. Klasse und das Eiserne Kreuz
1. Klasse gleichen in Größe und Ausführung denen des Weltkrieges mit der Abweichung, das
auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die Jahreszahl 1939 angebracht
sind. Die Rückseite des Eisernen
Kreuzes 2. Klasse trägt die Jahres zahl 1813. Die 2. Klasse
wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle, die 1. Klasse
ohne Band auf der linken Brustseite getragen.
(2) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz
2. Klasse. Es wird an einem schwarz-weiß-rotem Bande am Halse getragen.
(3) Das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen
Kreuzes besteht aus einem silbernen Eichenlaub von drei Blättern, das auf der Bandspange
aufliegt. Das Eichenlaub mit Schwertern zeigt unter den drei silbernen Blättern
zwei silberne gekreuzte Schwerter. Bei dem Eichenlaub mit Schwertern und
Brillanten sind die drei Blätter und die Schwerter in Gold ausgeführt und wie
bei dem silbernen Eichenlaub mit Brillanten besetzt.
(4) Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz
2. Klasse. Es wird an einem breiteren
schwarz-weiß-rotem Bande am Halse getragen."
Führerhauptquartier, den 29. Dezember 1944
Der Führer
Adolf Hitler
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel
Der Reichsminister des Inneren
H. Himmler
Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei
Dr. Meißner"
Verleihungsbedingungen:
Das Ritterkreuz des Eisernen
Kreuzes konnte nicht nur an Angehörige der Wehrmacht und der Waffen-SS, sondern
auch an Angehörige der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes (RAD), der
Organisation Todt bzw. Speer, der Technischen Nothilfe
und deren Verbündeten verliehen werden.
Das Ritterkreuz wird für
erneute besondere Tapferkeit vor dem Feind und für herausragende Verdienste in
der Truppenführung verliehen.
Das goldene Eichenlaub wird
an die zwölf höchstbewährten Einzelkämpfer verliehen.
Das Großkreuz des Eisernen
Kreuzes wird für überragende Taten, die den Ablauf des Krieges entscheidend
beeinflussen verliehen.
Verleihungsdaten: Stand 2006
Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes: 7.317
Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes: 882
Schwerter zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes: 159
Brillanten zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes: 27
Goldenes Eichenlaub mit Brillanten zum Ritterkreuz des
Eisernen Kreuzes: 1
Großkreuz des Eisernen Kreuzes: 1