Verleihungsbestimmungen:

 

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes

 

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern und Brillanten

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten

Großkreuz des Eisernen Kreuzes

 

 

 

Reichsgesetzblatt vom 2. September 1939   Nr. 159   Seite 1573:

 

 

"Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“

 

Nachdem ich mich entschlossen habe, das Deutsche Volk zur Abwehr gegen die ihm drohenden Angriffe zu den Waffen zu rufen, erneuere ich eingedenk der heldenmütigen Kämpfe, die Deutsch- lands Söhne in den früheren großen Kriegen zum Schutze der Heimat bestanden haben, den Orden des Eisernen Kreuzes.

 

Artikel 1

 

Das Eiserne Kreuz wird in folgender Abstufung und Reihenfolge verliehen:

 

Eisernes Kreuz 2. Klasse,

Eisernes Kreuz 1. Klasse,

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes,

Großkreuz des Eisernen Kreuzes.

 

Artikel 2

 

(1) Das Eiserne Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind und für hervorragende Verdienste in der Truppenführung verliehen.

 

(2) Die Verleihung einer höheren Klasse setzt den Besitz der niedrigeren Klasse vorraus.

 

 

Artikel 3

 

Die Verleihung des Großkreuzes behalte ich mir vor für überragende Taten, die den Ablauf des Krieges entscheidend beeinflussen.

 

 

Artikel 4

 

(1) Die 2. und die 1. Klasse des Eisernen Kreuzes gleichen sich in Größe und Ausführung den bisherigen mit der Maßgabe, daß auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die Jahreszahl 1939   angebracht sind.

 

(2) Die 2. Klasse wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle,   die 1. Klasse ohne Band auf der linken Brustseite getragen.

 

(3) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz 1. Klasse und wird am Halse mit  schwarz-weiß-rotem Bande getragen.

 

(4) Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz 1. Klasse, hat an Stelle der

   silbernen eine goldene Einfassung und wird am Halse an einem schwarz-weiß-rotem Bande 

   getragen.

 

Artikel 5

 

Ist der Beliehene schon im Besitz einer oder beider Klassen des Eisernen Kreuzes des Weltkriegs, so erhält er an Stelle eines zweiten Kreuzes eine silberne Spange mit dem Hoheitszeichen und der Jahres- zahl 1939 zu dem Eisernen Kreuz des Weltkriegs verliehen, die Spange wird beim Eisernen Kreuz 2. Klasse auf dem Bande getragen, beim Eisernen Kreuz 1. Klasse über dem Kreuz angesteckt.

 

Artikel 6

 

Der Beliehene erhält eine Besitzurkunde.

 

Artikel 7

 

Das Eiserne Kreuz verbleibt nach Ableben des Beliehenen als Erinnerungsstück den Hinterbliebenen.

 

Artikel 8

 

Die Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht im Einverständnis mit dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei.

 

   Berlin, den 2. August 1939

 

Der Führer und Reichskanzler

 

Adolf Hitler

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

 

Keitel

 

Der Reichsminister des Inneren

 

Frick

  

Der Staatsminister und Chef 

der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers

 

Dr. Meißner"

 

 

Reichsgesetzblatt vom 10. Juni 1940   Nr. 102   Seite 849:

 

 

"Verordnung über die Änderung der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“

 

Die Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1573) wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

I.

 

Der Artikel 1 erhält folgende Fassung:

 

"Artikel 1

 

Der Orden des Eisernen Kreuzes ist wie folgt eingeteilt:

 

das Eiserne Kreuz 2. Klasse,

das Eiserne Kreuz 1. Klasse,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub,

das Großkreuz des Eisernen Kreuzes."

 

II.

 

Der Artikel 4 erhält folgende Fassung:

 

"Artikel 4

 

(1) Die 2. und die 1. Klasse des Eisernen Kreuzes gleichen sich in Größe und Ausführung den bisherigen mit der Maßgabe, daß auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die Jahreszahl 1939   angebracht sind.

 

(2) Die 2. Klasse wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle,  die 1. Klasse ohne Band auf der linken Brustseite getragen.

 

(3) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz 1. Klasse und wird am Halse mit schwarz-weiß-rotem Bande getragen.

 

(4) Das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes besteht aus einem silbernen Eichenlaub von drei Blättern, das auf der Bandspange aufliegt.

 

(5) Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Es wird an einem  breiteren schwarz-weiß-rotem Bande am Hals getragen."

 

   Berlin, den 3. Juni 1940

 

Der Führer

Adolf Hitler

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel

 

Der Reichsminister des Inneren

Frick

  

Der Staatsminister und Chef 

der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers

Dr. Meißner"

 

 

 

Reichsgesetzblatt vom 4. Oktober 1941   Nr. 114   Seite 316:

 

 

"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“

 

Die Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1573) in der Fassung der Verordnung vom 3. Juni 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 849) wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

I.

 

Der Artikel 1 erhält folgende Fassung:

 

"Artikel 1

 

Der Orden des Eisernen Kreuzes ist wie folgt eingeteilt:

 

das Eiserne Kreuz 2. Klasse,

das Eiserne Kreuz 1. Klasse,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub und Schwertern und Brillanten

das Großkreuz des Eisernen Kreuzes."

 

 

II.

 

Der Artikel 4 erhält folgende Fassung:

 

"Artikel 4

 

(1) Das Eiserne Kreuz 2. Klasse und das Eiserne Kreuz 1. Klasse gleichen in Größe und Ausführung  denen des Weltkrieges mit der Abweichung, das auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die  Jahreszahl 1939 angebracht sind. Die Rückseite des Eisernen Kreuzes 2. Klasse trägt die Jahreszahl 1813. Die 2. Klasse wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle, die 1. Klasse ohne Band auf der linken Brustseite getragen.

 

(2) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Es wird an einem schwarz-weiß-rotem Bande am Halse getragen.

 

(3) Das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes besteht aus einem silbernen Eichenlaub von drei Blättern, das auf der Bandspange aufliegt. Das Eichenlaub mit Schwertern zeigt unter den drei silbernen Blättern zwei silberne gekreuzte Schwerter. Bei dem Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten sind die drei silbernen Blätter und die Schwertgriffe mit Brillanten besetzt.

 

(4) Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Es wird an einem  breiteren schwarz-weiß-rotem Bande am Halse getragen."

 

 

 Führerhauptquartier, den 28. September 1941

 

Der Führer

Adolf Hitler

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel

 

Der Reichsminister des Inneren

Frick

  

Der Staatsminister und Chef 

der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers

Dr. Meißner"

 

 

 

 

Reichsgesetzblatt vom 22. Januar 1945   Nr. 3   Seite 11:

 

 

"Erlaß des Führers über die Stiftung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichelaub mit Schwertern und Brillanten“.

 

Als höchste Tapferkeitsauszeichnung stifte ich das 

 

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichenlaub

mit Schwertern und Brillanten.

 

Diese Auszeichnung wird nur zwölfmal verliehen, um höchstbewährte Einzelkämpfer, die mit allen Stufen des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet sind, vor dem Deutschen Volke besonders zu ehren. 

 

Meine Verordnung vom 1. September 1939 über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes ist entsprechend zu ergänzen.

 

     Führerhauptquartier, den 29. Dezember 1944

 

Der Führer

Adolf Hitler"

 

 

 

Reichsgesetzblatt vom 22. Januar 1945   Nr. 3   Seite 11:

 

 

"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“

 

Die Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1673) in der Fassung der Verordnung vom 28. September 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 613) wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

I.

 

Der Artikel 1 erhält folgende Fassung:

 

"Artikel 1

 

Der Orden des Eisernen Kreuzes ist wie folgt eingeteilt:

 

das Eiserne Kreuz 2. Klasse,

das Eiserne Kreuz 1. Klasse,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit Eichenlaub,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem Eichenlaub mit Schwertern,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten,

das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichenlaub mit Schwertern und

Brillanten

das Großkreuz des Eisernen Kreuzes."

II.

 

 

Der Artikel 2 erhält folgende Fassung:

 

"Artikel 2

 

(1) Das Eiserne Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind und für hervorragende Verdienste in der Truppenführung verliehen.

 

(2) Die Verleihung der 1. Klasse setzt den Besitz der 2. Klasse, die des Ritterkreuzes den Besitz der 1.Klasse, die des Großkreuzes den Besitz des Ritterkreuzes voraus.

 

(3) Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes mit dem goldenen Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten wird nur zwölfmal verliehen, um höchstbewährte Einzelkämpfer, die mit allen Stufen des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet sind, vor dem deutschen Volke besonders zu ehren."

 

 

 

 

 

 

III.

 

Der Artikel 4 erhält folgende Fassung:

 

"Artikel 4

 

(1) Das Eiserne Kreuz 2. Klasse und das Eiserne Kreuz 1. Klasse gleichen in Größe und Ausführung  denen des Weltkrieges mit der Abweichung, das auf der Vorderseite das Hakenkreuz und die  Jahreszahl 1939 angebracht sind. Die Rückseite des Eisernen Kreuzes 2. Klasse trägt die Jahres zahl 1813. Die 2. Klasse wird an einem schwarz-weiß-roten Bande im Knopfloch oder an der Schnalle, die 1. Klasse ohne Band auf der linken Brustseite getragen.

 

(2) Das Ritterkreuz ist größer als das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Es wird an einem schwarz-weiß-rotem Bande am Halse getragen.

 

(3) Das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes besteht aus einem silbernen Eichenlaub von drei Blättern, das auf der Bandspange aufliegt. Das Eichenlaub mit Schwertern zeigt unter den drei silbernen Blättern zwei silberne gekreuzte Schwerter. Bei dem Eichenlaub mit Schwertern und Brillanten sind die drei Blätter und die Schwerter in Gold ausgeführt und wie bei dem silbernen Eichenlaub mit Brillanten besetzt.

 

(4) Das Großkreuz ist etwa doppelt so groß wie das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Es wird an einem  breiteren schwarz-weiß-rotem Bande am Halse getragen."

 

     Führerhauptquartier, den 29. Dezember 1944

 

Der Führer

Adolf Hitler

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel

 

Der Reichsminister des Inneren

H. Himmler

  

Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei

Dr. Meißner"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verleihungsbedingungen:

 

Das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes konnte nicht nur an Angehörige der Wehrmacht und der Waffen-SS, sondern auch an Angehörige der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes (RAD), der Organisation Todt bzw. Speer, der Technischen Nothilfe und deren Verbündeten verliehen werden.

 

Das Ritterkreuz wird für erneute besondere Tapferkeit vor dem Feind und für herausragende Verdienste in der Truppenführung verliehen.

 

Das goldene Eichenlaub wird an die zwölf höchstbewährten Einzelkämpfer verliehen.

 

Das Großkreuz des Eisernen Kreuzes wird für überragende Taten, die den Ablauf des Krieges entscheidend beeinflussen verliehen.

 

 

 

 

Verleihungsdaten: Stand 2006

 

Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes:  7.317

Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes:  882

Schwerter zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes: 159

Brillanten zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes: 27

Goldenes Eichenlaub mit Brillanten zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes: 1 

Großkreuz des Eisernen Kreuzes: 1